Brexit – Ist ein zweites Referendum undemokratisch?

Brexit - Entscheidung zwischen Gehen und Bleiben

Brexit - Ist ein zweites Referendum undemokratisch?

Hierzu kommt von mir ein ganz klares NEIN! In einer Demokratie muss es für alles, was demokratisch entstanden ist, auch die Möglichkeit geben, es auf demokratischem Wege wieder außer Kraft zu setzen. Selbst in der Schweiz kann ein sogenanntes Volksrecht, das durch eine Volksabstimmung geschaffen wurde, durch eine weitere Volksabstimmung wieder abgeschafft werden. Schließlich muss man sowohl einer Änderung der Rahmenbedingungen als auch einer veränderten Meinung in der Gesellschaft Rechnung tragen können.

Wäre ein zweites Brexit-Referendum sinnvoll?

Meiner Meinung nach war das erste Referendum undemokratisch und deshalb wäre eine zweite Abstimmung dringend geboten. Es ist doch zutiefst undemokratisch, wenn eine Regierung, die Politiker oder die Parteien eines Landes ihre Bevölkerung belügen. Und genau das ist vor dem Referendum am 23. Juni 2016 passiert (siehe Beitrag zum No-Deal-Brexit).

Zum Zeitpunkt des Referendums wusste niemand - auch die Regierung nicht - welche Folgen der Austritt aus der EU haben würde. Außerdem hatte die Regierung sich in keiner Weise auf das spätere Abstimmungsergebnis vorbereitet. Das ganze war ein Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer von dem man zudem annehmen musste, dass es äußerst seicht sein würde. Genickbruch? Billigend in Kauf genommen.

Bis heute lässt man die Bevölkerung im Unklaren darüber, welche Folgen der Brexit (egal ob mit oder ohne Deal) für Wirtschaft, Politik und Bevölkerung nun tatsächlich haben wird. So ist Boris Johnson erst vor kurzem zu Schafzüchtern gereist, die ca. 80% ihrer Produktion in die EU verkaufen. Er hat ihnen allen Ernstes erklärt, dass es ihnen nach "seinem" Brexit deutlich besser gehen würde.

Ein zweites Referendum wäre also demokratisch und sinnvoll. Allerdings müsste man diesmal die Briten ehrlich über das informieren, worüber sie abzustimmen haben.

Wie sollte bzw. könnte ein zweites Referendum aussehen?

Nachdem der No-Deal-Brexit inzwischen per Gesetz ausgeschlossen ist, stellt sich diese Frage auch nicht mehr. Die verbleibenden Alternativen wären m.E.

  1. Brexit auf alle Fälle, wenn kein "besserer" Vertrag ausgehandelt werden kann, dann auf der Basis des vorhandenen Austrittsvertrages
  2. Brexit, wenn ein besserer Vertrag ausgehandelt werden kann, ansonsten eine erneutes Referendum, ob der Brexit mit dem vorhandenen Austrittsvertrag erfolgen soll.
  3. Kein Brexit - Verbleib in der EU

Wenn keine der drei Alternativen die absolute Mehrheit erhält, wäre eine Stichwahl erforderlich und danach ggf. ein endgültiges Referendum. Kompliziert zwar, aber es sollte den Briten das Gefühl geben, dass am Ende eine wirklich demokratisch einwandfreie Entscheidung getroffen wurde.

Ob eine Referendum in der von mir erdachten Form in Großbritannien rechtlich tatsächlich möglich ist, weiß ich nicht. Aber das wäre die Richtung, die mir zielführend erscheint.

EU-Austritt in Deutschland per Volksbegehren?

Ein Volksbegehren über einen Austritt Deutschlands aus der EU ist derzeit rechtlich nicht möglich. Auf Bundesebene gibt es nur einen Grund zulässigen Grund für ein Volksbegehren, eine Gebietsneugliederung (siehe Wikipedia). In den Bundesländern gibt es unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für Volksbegehren, ebenso auf kommunaler Ebene für die Bürgerbegehren.

PS. Neues Verb im Internet gefunden: to brexit - sich verabschieden und doch nicht gehen

 

 

 

 

 

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